Wohngebäudeversicherung

Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung - selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Diese Schäden wirklich komplett zu vermeiden, ist fast unmöglich! Doch wenn man sie schon nicht vermeiden kann, dann kann man sie wenigstens finanziell absichern.

Eine spezielle Form der Gebäudeversicherung stellt die „Verbundene Wohngebäudeversicherung“ dar. Die verbundene Wohngebäudeversicherung vereinigt den Schutz gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm.

 

Was ist versichert:

  • der Baukörper selbst
  • alle mit dem Gebäude fest verbundenen Teile, wie z.B. fest verlegte Fußbodenbeläge, Zentralheizungsanlagen, Einbaumöbel, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen.
  • Gegenstände, die nicht fest am Haus abgebracht sind, können gegen einen Aufpreis eingeschlossen werden

Bei weiterführenden Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter zur telefonischen Beratung gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Wohngebäudeversicherung

 

Wer benötigt eine Gebäudeversicherung?

Empfehlenswert für jeden Hausbesitzer und alle Wohnungseigentümergemeinschaften.

 

Schadenbeispiele aus der Praxis

 

Innerhalb von Sekunden

Während eines Gewitters schlug ein Blitz in den Dachstuhl eines Wohnhauses ein und setzte diesen in Brand. Rasch weitete sich das Feuer auf das komplette Dachgeschoss aus. Die alarmierte Feuerwehr konnte den Brand zwar rasch kontrollieren und eindämmen, jedoch beschädigte das Löschwasser die übrigen Wohnräume so stark, dass das Gebäude vollständig abgerissen und neu aufgebaut werden musste. Die Schadenhöhe wurde auf 350.000 € geschätzt.

 

Dunkle Flecken

An der Wand einer Küche bildeten sich dunkle, feuchte Flecken. Der vermutete Rohrbruch konnte je­ doch erst lokalisiert werden, nachdem die komplette Küche abgebaut und die Küchenwand groß ächig aufgeschlagen wurden. Nachdem das schadhafte Rohr ausgetauscht wurde, mussten zunächst die Wände 9 Tage getrocknet und der beschädigte Parkettboden ausgetauscht werden. Erst danach ließ sich die Küche wieder montieren. Die Schadenhöhe wurde auf 2.400 € geschätzt.

Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung - selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Diese Schäden wirklich komplett zu vermeiden, ist fast unmöglich!

Doch wenn man sie schon nicht vermeiden kann, dann kann man sie wenigstens finanziell absichern.   

 

Hagelschlag

Während eines schweren Unwetters durchschlugen Hagelkörner zwei Fenster einer vermieteten Wohnung. Da die Mieter an diesem Abend nicht zu Hause waren, drangen Hagel und Regen über mehrere Stunden in die Wohnung ein. Abgesehen von der Reparatur der Scheiben, mussten auch 6 Tage lang umfangreiche Trocknungsmaßnahmen der Wände und des Bodens erfolgen. Die Mieter minderten daraufhin die Miete, da es unzumutbar war, während dieser Trocknungsarbeiten die Wohnung zu nutzen. Die Schadenhöhe wurde auf 1.500 € geschätzt.

 

Orkan Kyrill

Das Sturmtief Kyrill fegte 2007 mit Orkanböen von bis zu 150 km/h über Deutschland hinweg. Eine ca. 20 m hohe Linde wurde im Garten eines Wohnhauses ent­ wurzelt. Der Baum el nicht direkt auf das Gebäude, sondern streifte es nur und beschädigte dabei vor allem den Balkon und die angebrachte Markise erheblich. Die durch die Äste beschädigte Fassade konnte verhältnismäßig einfach repariert werden. Die Schadenhöhe wurde auf 7.000 € geschätzt.

 

1,20 m - Hochwasser

Starke Regenfälle und die einsetzende Schnee­ schmelze ließen mehrere Gewässer über ihre Ufer treten. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ergoss sich das angestaute Wasser über einen Lichtschacht in den Keller eines Mehrfamilienhauses und setzte diesen bis zu 1,20 m unter Wasser. Nachdem das Wasser abge­ pumpt war und die ca. 15 cm hohe Schlammdecke entfernt wurde, begann die Trocknung des Kellers. Daran schlossen sich weitere Reinigungs­ und Malerarbeiten an. Die Schadenhöhe wurde auf 8.500 € geschätzt.

 

Was ist versichert?

Versichert ist das Wohngebäude,  Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, gilt als versichert, soweit es sich in dem Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist. Nebengebäude und Garagen sind versicherbar, müssen aber in der Regel separat angegeben werden.

 

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Wohngebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
  • Sturm, Hagel

Zusätzlich versicherbar sind:

  • Elementarschäden (Überschwemmung, Über utung, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schnee­ 
druck) 

  • All­Risk­Deckung (unbenannte Gefahren) 


Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?


Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass einzelne Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind: 


  • Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)


Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:

  • Vorsatz 

  • grobe Fahrlässigkeit (Leistungskürzung) 

  • Krieg 

  • Kernenergie 


In der Feuerversicherung:

  • Schäden durch Erdbeben 

  • Nutzwärmeschäden, Sengschäden 

  • In der Leitungswasserversicherung:
  • Schäden durch Plansch­ und Reinigungswasser 

  • Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren 

  • In der Sturmversicherung:
  • Schäden durch Sturm ut 

  • Schäden durch Lawinen 

  • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene 
Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. 


In der Elementarschadenversicherung: 

  • Schäden durch Sturmflut 


Wo gilt die Versicherung?

Der Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag benannten Gebäude. Nebengebäude und Garagen sowie weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile müssen separat benannt werden.

 

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Wohngebäudes und kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden.

 

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Sachen. Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet. 
 Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, besteht lediglich Anspruch auf einen Zeitwert. 
 Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind (teilweise über die Versicherungssumme hinaus) ab­ gedeckt. Zum Beispiel Aufräum­ und Abbruchkosten, Bewegungs­ und Schutzkosten sowie Schadenabwendungs­ und ­minderungskosten. Auch ein möglicher Mietausfallschaden wird in diesem Zusammenhang ersetzt, soweit dies vereinbart wurde. 


 

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

 

Glasversicherung


Gerade bei größeren Glasflächen oder einem Wintergarten kann der Abschluss einer Glasversicherung sinnvoll sein. Ungeachtet der Schadensursache wird der Ersatz von Glasscheiben erstattet. Die Glasversicherung zählt ganz sicher nicht zu den unbedingt notwendigen Versicherungen. Sie soll an dieser Stelle aber auch deshalb erwähnt werden, da Glasschäden an gemieteten Immobilien von einem Mieter nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung seiner Privat­ haftpflicht geltend gemacht werden können. Eine Glasversicherung ist in der Regel für sehr geringe Beiträge erhältlich. Neben Fenstern und Türverglasungen können auf Wunsch auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasungen mit versichert werden.

Rechtsschutz für Haus- und Grundbesitzer 


Streitigkeiten rund ums Haus sind keine Seltenheit. Rasch wird aus Unstimmigkeiten mit dem Nachbarn ein Rechtsstreit, der erst vor Gericht entschieden werden kann. Auch z. B. Steuersachen oder Ordnungswidrigkeiten sind vor Gericht über einen solchen Vertrag abgesichert. Möchten Sie Erstattungsansprüche für Schäden an Ihrem Haus oder Grund durchsetzen? Auch hier hilft diese Form der Rechtsschutzversicherung. Streitigkeiten mit einem Mieter müssten allerdings über einen separaten Vermieter ­ RS gedeckt werden. 
Mietnomadenversicherung 
Vermieten Sie Wohnraum, besteht immer die Gefahr, dass Ihr Mieter nicht mehr zahlt oder Schäden verursacht, für die er nicht aufkommen kann.

Eine Mietnomadenversicherung kommt innerhalb bestimmter Maximalgrenzen für Mietausfall und Sachschaden auf. Die Mietnomadenversicherung ist sicherlich eine der innovativsten Neueinführungen, die der Versicherungsmarkt in den letzten Jahren erleben durfte. Eine sinnvolle Ergänzung der Absicherung für alle Vermieter. 


 

Elementardeckung und unbenannte Gefahren. Versicherungsschutz abrunden!

Die drei Grundgefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel hat inzwischen vernünftigerweise fast jeder Hauseigentümer abgesichert. Viele der möglichen Schäden, die zu hohen Kosten führen können, sind so bereits abgedeckt. Dennoch bietet diese Drei-Gefahren-Deckung noch viele Angriffspunkte für Schadenereignisse, deren Folgen Sie selbst tragen müssten.

Wir möchten Ihnen hier gerne aufzeigen, wofür Sie die beiden Deckungserweiterungen „Elementarschäden“ und „unbenannte Gefahren“ benötigen und bei welchen Schadenszenarien deren Deckung greifen würde.

Nachstehend möchten wir Ihnen zunächst die Deckung für Elementarschäden anhand von Schadenbeispielen veranschaulichen. Mehrere Landesregierungen starteten bereits werbliche Versicherungsinitiativen, um Hauseigentümer zur entsprechenden Erweiterung des Versicherungsschutzes anzuregen, da die Schwere dieses Problems erkannt wurde. Man möchte Eigentümer mehr in die Eigenverantwortung nehmen, weshalb die Hilfsfonds für die Opfer von Elemen tarschäden entsprechend gestrichen wurden. Hilfszahlungen erhält so nur noch, wer sich nicht selbst hätte versichern können.

 

Schadenbeispiele für Elementarschäden aus der Praxis

 

Überschwemmung

Überflutet Oberflächenwasser (z. B. eines stehenden oder fließenden Gewässers) durch starke Witterungsniederschläge (auch Schmelze) Grund und Boden, spricht man im Sinne der Elementardeckung von einer Überschwemmung. Auch das niederschlagsbedingte Austreten von Grundwasser an der Erdoberfläche kann zu einer versicherten Flut führen.

Ein Beispiel: Der fränkische Ort Poxdorf liegt etwa 2 km vom Überschwemmungsgebiet des Flusses Regnitz entfernt. Am 21. Juli 2007 fielen dort innerhalb von nur 6 Stunden etwa 160 Liter Regen pro Quadratmeter. Der Fluss konnte die Wassermassen nicht mehr fassen und trat über seine Ufer. Nach kürzester Zeit waren in der Gegend um Poxdorf mehr als 1.000 Häuser und Keller überflutet. Es entstand ein Sachschaden von rund 100 Mio. Euro. Mio. Euro. Bei Überschwemmungen kommt es nämlich nicht nur zu Kosten durch direkte Schäden an der Bausubstanz und die Trockenlegung. Vielmehr sind es vor allem die Reinigungskosten, die schwer zu Buche schlagen. Wenn das Wasser abgelaufen ist, bleiben Schlamm und andere Verunreinigungen zurück. Die Beseitigung dieser Rückstände kann sehr aufwändig werden.

 

Rückstau

Wird eine Ortschaft unter Hochwasser gesetzt, so läuft immer zuerst die Kanalisation voll. Kann sie die Wassermassen nicht mehr aufnehmen, sieht man dies am Wasser, das aus Gullis hervorquillt. Bei genug Wasser kann der Druck in den Leitungen der Kanalisation hoch genug sein, dass es Wasser durch die Ableitungsrohre zurück ins Gebäude drückt. Dieser Rückstau verursacht Verunreinigungen. Rückstau macht Hochwasser auch für Gebäude in höheren Lagen zu einem Thema, die von einer Überschwemmung selbst geschützt wären.

 

Schneelast

In den letzten Jahren kam es immer wieder zu dem Phänomen, dass die Winter von kurzen, dafür umso heftigeren Schneefällen geprägt waren. Schnee blieb zudem lange liegen und wurde enorm schwer, wenn es zu Tauphasen kam. Vor allem in 2006 versanken viele Gebiete der Republik geradezu im Schnee. Für die Dächer von Häusern waren die Schneemassen eine enorme Belastung, der vor allem Flachdachbauten wie z. B. Garagen und Firmengebäude oft nicht gewachsen waren und nachgaben. Aber auch viele Wohngebäude trugen Schäden an Dach und Schornstein davon.

 

Lawinen

Bei einer versicherten Lawine handelt es sich um Schnee- oder Eismassen, die einen Berghang hinab rauschen. Auch Schäden durch die von ihr verursachte Druckwelle sind versichert. Ein sich hier anbietendes Schadensbeispiel ist das Ferienhaus in den Bergen, das von einer solchen Lawine weggerissen wird.

 

Erdrutsch

Hänge sind permanent der Erosion durch Wind und Niederschläge ausgesetzt. Kommen die „richtigen“ Faktoren zusammen, verliert der Hang an Festigkeit und gerät ins Rutschen. Schäden, die ein solcher Erd- rutsch verursacht, sind im Rahmen der Elementarschadenversicherung mit gedeckt. Auch hierzu ein Beispiel: Im Juli 2009 wurde in Nachterstedt, Sachsen-Anhalt, ein Zweifamilienhaus durch einen Erdrutsch in den Concordia-See gerissen. Ein weiteres Gebäude wurde zur Hälfte mit weggerissen.

 

Erdfall

Im November 2010 tat sich in der Kleinstadt Schmal- kalden, Thüringen, mitten in der Nacht ein 40 mal 30 Meter großer Krater auf. Er verschluckte ein Auto, die Straße und eine Garage. Fünf Häuser wurden damals vorsorglich evakuiert, da ein weiterer Erdfall nicht ausgeschlossen werden konnte. Solche natürlichen Erdabsenkungen kommen vor allem in Karstgebieten immer wieder vor. Karstgebiete sind Landschaften, die sich aufgrund von unterirdischer Entwässerung durch Höhlenbildung, Erdfälle und Wasserschwinden aus- zeichnen. Erdfall durch natürliche Ursachen sind über die Elementarschadendeckung abgedeckt.

 

Erdbeben

Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere hundert Erdbeben gemessen. Beben der Stärke 4 bis 5 kommen etwa alle 18 Monate vor. Eines der stärksten Beben war wohl das Beben von Roermond im Jahr 1992, das Teile der Niederlande und Deutschlands mit einer Stärke von 5,9 auf der Richterskala erschütterte. Es sorgte für erhebliche Sachschäden z. B. auch am Kölner Dom. Insgesamt wurden die Sachschäden durch dieses Beben alleine in Deutschland auf über 75 Mio. Euro geschätzt. Bereits leichte Beben können Ziegel vom Dach lösen oder Risse in der Fassade verursachen. Auch bei solchen Schäden greift die Elementarschadendeckung.

 

Vulkanausbruch

Über die Fläche Deutschlands sind 53 Vulkane verteilt. Zumindest die Vulkane der Eifel werden nach neueren Forschungsergebnissen als nur schlafend eingestuft. Der letzte größere Ausbruch liegt hier wohl 13.000 Jahre zurück. Dies veranlasste die britische Daily Mail Anfang 2012 wohl auch zu der Spekulation, dass ein Ausbruch des Laacher Sees unmittelbar bevor stünde. Aus wissenschaftlicher Sicht deutet hierauf nichts hin, da lediglich ein etwa gleichbleibender Ausstoß vulkanischen Kohlendioxids zu verzeichnen ist. Eine Regelmäßigkeit beim Ausbruch von Vulkanen gibt es nicht. Die Intervalle zwischen Ausbrüchen sind sehr unter- schiedlich. Wichtig ist jedoch, dass man sich darüber im Klaren ist, dass ein Vulkanausbruch in Deutschland grundsätzlich nicht unmöglich ist. Kommt es zum Ausbruch, würde eine Elementarschadendeckung z. B. auch Beschädigungen und Verschmutzungen durch ausgestoßene Asche und Gase übernehmen.

 

Spiel der Elemente

Überschwemmung und Hochwasser sind natürlich die beiden Elementargefahren, die am häufigsten zu Versicherungsfällen führen. Schnell entstehen hier Kosten in mittlerer fünfstelliger Höhe. Gerade bei Überschwemmungen resultieren diese Kosten meist gar nicht so sehr aus echten Beschädigungen am Gebäude, sondern vielmehr aus dem Aufwand, der für Auspumpen, Reinigung und Trockenlegung betrieben werden muss. Die Mühen, die es macht, z. B. einen schlamm- gefüllten Keller wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, dürfen Sie wirklich nicht unterschätzen.

Die Welt erfährt einen Klimawandel. Davor kann und darf man die Augen nicht verschließen. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob es sich hier um eine normale zyklische Veränderung handelt, oder der Mensch ihn verursacht hat. Fast einstimmig ist die Expertenmeinung, dass wir uns in den nächsten Jahren auf noch mehr Wetterextreme einstellen müssen. Wir können Ihnen nur wärmstens empfehlen, sich ebenfalls auf das Wetter von morgen einzustellen und sich diese wichtige Deckungserweiterung der Elementarschäden zu sichern.

 

 

Unbenannte Gefahren - Versichert gegen (fast) alles mögliche...

Die drei Grundgefahren in Verbindung mit der Deckungserweiterung um Elementarschäden stellt eine sehr solide Absicherung dar, die einen Großteil der in der Praxis wirklich eintretenden Versicherungsfälle abdeckt.

Die bestmögliche Abrundung des Versicherungsschutzes für Ihr Haus erhalten Sie, wenn Sie sich auch für eine Deckung gegen unbenannte Gefahren entscheiden. Diese - zugegeben - schwer greifbare Gefahrengruppe, kommt vom Grundsatz her für Schäden auf, die durch eine Gefahr entstanden, die nicht näher in den Bedingungen benannt wurden. Hier gehen die Versicherer den umgekehrten Weg und schließen nur bestimmte Schadensereignisse vom Versicherungsschutz aus. Solche Ausschlüsse sind z. B. Krieg, Vorsatz und Kernenergie.

In dieser Deckung, die zusammen mit den Grundgefahren und Elementarschäden auch als All-Risk-Deckung bekannt ist, ist jedes Schadensereignis versichert, das nicht ausdrücklich in den Bedingungen eines Versicherers ausgeschlossen wurde. Durch die große und unbenannte Fülle vieler versicherter Schadensursachen ist diese Form der Deckung für viele Kunden oft nur schwer greifbar. Dazu besteht allerdings keine Veranlassung.

Da es unmöglich sein dürfte, auf alle denkbaren Schadens
ursachen einzugehen, für die Versicherungsschutz bestünde,
und diese Deckungserweiterung von Versicherer zu Versiche
rer auch recht unterschiedlich ausfällt, möchten wir hier nur kurz beispielhaft starken Wind unter Windstärke 8 als versicherte Schadensursache nennen. Weitere Beispiele sollten wir anhand des für Sie interessanten Tarifs herausarbeiten.

Der letzte Schliff

Die Erweiterung Ihres Versicherungsschutzes um die unbenannten Gefahren ist der letzte Schliff am Versicherungsschutz für Ihr Haus. Mit diesen Deckungseinschlüssen heben Sie Ihren Gebäudeversicherungsvertrag auf die best- mögliche Stufe. Ob Ihnen ein möglichst hochwertiger Versicherungsschutz wichtig ist, können natürlich nur Sie selbst entscheiden. Bedenken Sie dabei jedoch auch den hohen Wert Ihres Hauses. Für ein neues Auto wählen Sie automatisch auch die Vollkaskoversicherung. Ergibt das dann nicht auch Sinn für Ihr Eigenheim? Wir können nur dazu raten, da viele Schadensereignisse nur mit dieser Deckungserweiterung absicherbar sind. Es kann manchmal eine Kleinigkeit sein, die dafür verantwortlich ist, ob ein Schaden erstattet wird oder nicht. Gehen Sie hier bitte kein Risiko ein!

Wir hoffen, wir konnten Ihnen auf diesen Seiten eine grundsätzliche Vorstellung vermitteln, weshalb die drei Grund- gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm evtl. nicht ausreichen, damit Ihnen hohe Kosten durch Schäden an Haus, Garagen und Nebengebäuden erspart bleiben. Gerne beraten wir Sie, welche Gefahren für Ihr Haus realistisch sind. Wir nehmen uns sehr gerne die Zeit, einen angemessenen Schutz für Ihr Eigenheim aufzustellen.

 

Versicherungsschutz für Ferienhäuser

 

Für wen ist die Versicherung?

Empfehlenswert für jeden, der im In- oder Ausland ein Ferienhaus besitzt.

 

Was ist versichert?

Je nach Anbieter und Tarif können

 

  • Gebäudeversicherung
• Hausratversicherung
• Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht über eine „Ferienhauspolice“ abgesichert werden.
 Welche Absicherung in Ihrem konkreten Fall möglich und notwendig ist, müssen wir gesondert prüfen.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
    • alle Schäden, die durch das Gebäude oder Grundstücksbestandteile Dritten schuldhaft zugefügt werden
    • Abwehr von unberechtigten Schadenersatzforderungen Dritter
  • Gebäude- und Hausratversicherung
    • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)

    • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
    • Sturm, Hagel
  • Zusätzlich versicherbar sind
    • Elementarschäden

    • All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)

 

Bitte beachten Sie, dass sich die unterschiedlichen Tarife am Markt extrem unterscheiden. Die Aufzählungen können daher ausschließlich beispielhaften Charakter haben.

 

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:

  • Vorsatz

  • grobe Fahrlässigkeit (Leistungskürzung)
  • Krieg

Auch bei den ausgeschlossenen Gefahren und Schäden kann es
teils massive Unterschiede zwischen verschiedenen Tarifen geben.

 

Wo gilt die Versicherung?

Der Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag benannten Gebäude und ggf. deren Einrichtung.

 

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Wohngebäudes/Hausrats. Sie kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden. Aufgrund regionaler und nationaler Unterschiede hinsichtlich der Bauweise von Gebäuden und der Materialkosten, sollten Sie Ihre Versicherungs- summe für Gebäude regelmäßig überprüfen.

 

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Sachen. Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet. 


Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, besteht lediglich Anspruch auf einen Zeitwert. 


Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind (teilweise über die Versicherungssumme hinaus) ab- gedeckt. Zum Beispiel Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Schadenabwendungs- und -minderungskosten. Auch ein möglicher Mietausfallschaden wird in diesem Zusammenhang ersetzt, soweit dies vereinbart wurde. 


 

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen? 


Auslandsreisekrankenversicherung


Bei Erkrankungen im Ausland greift über die verschiedenen Sozialversicherungsabkommen zwar grundsätzlich der Schutz der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung – allerdings nur in dem Rahmen, in dem Kosten auch in Deutschland angefallen wären. Gesetzlich Versicherte laufen also schnell Gefahr, auf Kosten sitzen zu bleiben, die nicht übernommen werden. Wer kennt schon die Abrechnungssätze im Ausland? 
Auch für privat Krankenversicherte lohnt sich der Abschluss (auch bei bereits beinhalteter Auslandsdeckung), da es auch hier zu Abweichungen zwischen maximalem Erstattungssatz und lokalem Abrechnungssatz kommen kann. Weiterhin belasten Behandlungskosten, die über eine solche Auslandsreisekranken getragen werden, nicht die Selbstbeteiligung Ihres Hauptvertrags.   

 

Schadenbeispiele aus der Praxis

 

Erdbeben in der Türkei

Familie Yildirim hat ein Ferienhaus in der Türkei am schönen Schwarzen Meer. Im Sommerurlaub bemerkt die Familie eine nasse Wand. An einem der Was- serrohre war ein Haarriss entstanden und Wasser ausgetreten. Es entstehen Kosten für die Trocknung, Austausch des Rohrstücks sowie die abschließende Reparatur der Wand.

 

Vergessliche Urlauber in Dänemark

Herr Weber hat ein Ferienhaus in Dänemark, das
er regelmäßig zweimal im Jahr selbst bewohnt.
Die übrige Zeit des Jahres vermietet er es über ein Onlineportal. Einmal vergessen Mieter den Herd aus- zuschalten und gehen an den Strand. Durch die starke Hitzeentwicklung fangen die Oberschränke Feuer. Das Feuer ndet schnell seinen Weg zum Reetdach des Hauses. Ab diesem Zeitpunkt sind die Bemühungen der Feuerwehr, das Haus noch zu retten, sinnlos. Haus und Inventar werden Raub der Flammen. Die Ferien- hauspolice übernimmt den Schaden, Herr Weber muss sich nicht damit auseinandersetzen, ob seine letzten Mieter über ausreichenden Haftp ichtschutz verfügen.

 

Ihr Ferienhaus

Ein Ferienhaus ist ohne Zweifel eine der schönsten Sachen, die man sich gönnen kann. Ein Rückzugsort in der Fremde – und doch weiß man, was einen dort erwartet. Wer es außerhalb der Zeit, in der man selbst dort entspannt, an Urlauber vermietet, der hält zudem die laufenden Kosten niedrig. Ein Problem bleibt allerdings: Sie können leider nicht immer selbst dort sein, um Schäden zu vermeiden. Das macht die Versicherung von Ferienimmobilien - egal ob Gebäude oder Einrichtung - deutlich schwieriger, als dies bei einem Hauptwohnsitz der Fall ist. Wir können helfen.

 

Einbruch in Spanien

Die Polizei vermutet, dass es Jugendliche waren, die in das spanische Ferienhaus der Familie Gundermann eingebrochen haben. Da man dort keine Wertsachen nden konnte, lies man der Frustration freien Lauf und verwüstete das Haus, wobei Fenster zerschlagen, Wände beschmiert und Möbel zerbrochen wurden. Die Ferienhauspolice übernimmt den Schaden.

 

Sturm in Holland

Das Ferienhaus der Kaisers liegt etwa 10 km nördlich von Groningen. Im Garten stehen zwei Bäume, von denen einer Opfer eines nächtlichen Sturms wird. Der Baum bricht und knickt ins Haus. Dach und Außenmau- er nehmen großen Schaden. Da Wind und Wetter nun freie Bahn haben, wird auch ein Teil des Hausrats in Mitleidenschaft gezogen. Auch hier übernimmt die Fe- rienhauspolice die Kosten der Reparaturen bzw. Neu- anschaffungen.

 

Feuer in Finnland

Herr Bösendorfer liebt Finnland. Da war es nur eine Frage der Zeit, sich dort ein Ferienhaus zu kaufen. Seine Frau hatte nichts dagegen. Am Bodominjärvi (Bodom- See) fand er dann auch ein geeignetes Objekt in ruhiger Lage. Im Frühjahr ist es abends noch nicht warm genug, als dass die Bösendorfers auf das gemütliche Ka- minfeuer verzichten möchten. In einer Nacht heizt sich der Schlot des Hauses so stark auf, dass der Dachstuhl Feuer fängt. Durch Rauch und Hitze geweckt, können sich die Eheleute retten. Am Haus entsteht erheblicher Sachschaden. Die Beseitigung der Schäden (Reparaturen, Reinigung, etc.) wird von der Ferienhauspolice übernommen.