Rechtsschutzversicherung

Im Alltag kann es zu Situationen kommen, in denen ein Rechtsstreit entsteht oder Sie eine anwaltliche Beratung wünschen. Mit einer leistungsstarken Rechtsschutzversicherung treffen Sie Vorsorge für die finanziellen Folgen.

Wir bieten Ihnen mit unserem Online-Vergleichsrechner die Möglichkeit, Preise und Leistungen zu vergleichen. Somit können Sie das für Ihre Bedürfnisse optimale Preis-Leistungsverhältnis ermitteln.

Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung

 

Für wen ist die Versicherung? 

Für alle Personen, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreits schützen möchten.

 

Wer ist versichert?

Je nach Vereinbarung sind folgende Personen versichert:

  • Versicherungsnehmer
  • Ehe- und Lebenspartner
  • Kinder - sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben. Maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr.

Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?

Je nach vereinbartem Deckungsumfang kann Folgendes versichert werden:

  • Privat- und Berufs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Fahrer-Rechtsschutz

Soweit vereinbart sind folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-RS,
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz

Welche Leistungen sind u.a. nicht versichert?

  • Baurechtsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts-und Erbrechtes
  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen
  • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherten Personen untereinander
  • Vorsätzlich begangene Straftaten Einzelne dieser Punkte können ggf. über besondere RS-Bausteine gesondert versichert werden.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.

  • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
  • Kosten des Prozessgegner, soweit diese der Versicherte zu tragen hat

Zu beachten ist, dass für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit vereinbart wird. Für Versicherungsfälle die sich innerhalb dieser Wartezeit ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.

 

Wo gilt die Versicherung?

Die Rechtsschutzversicherung gilt weltweit, jedoch gibt es unterschiedliche Deckungssummen für Europa und Übersee.