Von einer Sekunde zur anderen kann sich Ihr Leben einschneidend verändern. Durch einen Unfall. Sind die körperlichen Schäden schon schlimm genug, wird es besonders tragisch, wenn dazu auch noch finanzielle Nöte kommen. Weil z. B. Ihre Wohnung oder Ihr Wagen behindertengerecht umgebaut werden müssen. Oder Sie als Selbstständiger herbe Einkommenseinbußen überbrücken müssen.
Eine Private Unfallversicherung schützt Sie rund um die Uhr und das weltweit. Sie zahlt sogar zusätzlich zu der gesetzlichen Unfallversicherung oder anderen Leistungen, die Sie eventuell erhalten. Ihre Private Unfallversicherung sichert Ihnen eine vorher vertraglich festgelegte Geldleistung zu.
Weitere Informationen zur Unfallversicherung
Was ist versichert?
Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen aus einem derartigen Ereignis u.a. durch die unten aufgeführten Leistungen. Deckung besteht dabei in der Regel 24 Stunden täglich bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens; auch während der Arbeitszeit.
Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?
Je nach Versicherer sind weitere Zusatzbausteine möglich.
Was ist nicht versichert?
Typische Ausschlüsse:
Je nach gewähltem Tarif können die genannten Ausschlüsse aber dennoch teilweise abgesichert sein. Darüber hinaus sind bestimmte Berufe und Personen mit bestimmten Krankheiten nicht versicherbar.
Schadenbeispiele
Sturz von der Leiter
Herr W. reinigte die Dachrinne seines Hauses. Dabei verlor er das Gleichgewicht und stürzte von der Leiter. Er brach sich beide Arme und erlitt eine schwere Verletzung am Rückenmark. Seitdem ist er vom Becken an gelähmt. Seine private Unfallversicherung übernahm einen Großteil der Kosten für die Reha. Außerdem ist durch die Auszahlung der Invaliditätssumme auch der nötige Umbau des Hauses gesichert. Er fällt zwar künftig als „Versorger“ aus, aber seine Unfallrente verhindert größere finanzielle Einschnitte.
Fahrradunfall
Ein Kind bekam zum 10. Geburtstag ein Fahrrad geschenkt. Um das Rad auszuprobieren, fuhr es eine
abschüssige Straße hinunter. Dabei verlor es die Kontrolle und prallte gegen ein parkendes Fahrzeug. Das Kind wurde über die Windschutzscheibe geschleudert. Beim Aufprall auf dem Asphalt zog es sich tiefe Schürfwunden im Gesicht zu. Trotz sofortiger medizinischer Versorgung war das Gesicht durch die Narben stark entstellt. Da eine Operation aus medizinischen Gründen nicht notwendig war, erhielt die Familie von der Krankenkasse keine Unterstützung. Die private Unfallversicherung übernahm die Kosten für die kosmetische Operation.
Verschüttet
Frau K. verbrachte in den Wintermonaten nahezu jedes freie Wochenende auf der Skipiste. Sie war leidenschaftliche Skifahrerin. Keine Abfahrt war ihr zu anspruchsvoll. Plötzlich störte ein lautes Grollen die Ruhe der Berge – eine Lawine. Sie konnte sich nicht rechtzeitig in Sicherheit bringen und wurde von den Schneemassen verschüttet. Als die Suchtrupps die verunglückte Skifahrerin fanden, kam leider jede Hilfe zu spät. Durch die private Unfallversicherung waren zumindest die Kosten für die Beerdigung abgedeckt.
Autounfall
Herr S. verlor bei einem schweren Autounfall beide Beine. Bereits die nicht voll übernommenen Kosten
der Reha belasteten den Geldbeutel der Familie. Da er künftig auf einen Rollstuhl angewiesen ist, sind Umbaumaßnahmen in und am Haus der Familie dringend erforderlich. Für die Anbringung einer Rollstuhlrampe, die Verbreiterung von Türzargen und die Installation eines Treppenlifts werden 40.000,-- Euro veranschlagt. Für die Anschaffung eines Pkw, der einen auf seine Behinderung abgestimmten Umbau genoss, müssen nochmals 35.000,-- Euro eingeplant werden. Da die Familie keine Unfallversicherung abgeschlossen hatte, sind die Ersparnisse schnell aufgebraucht. Glücklicherweise kann er seinen Beruf als Programmierer auch im Rollstuhl weiterhin ausüben.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Als eine der wichtigsten Versicherungen schützt Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung vor den wirtschaftlichenFolgen, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Die staatliche Absicherung reicht in der Regel nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern.
Für Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse ist zudem eine stationäre Zusatzversicherung ratsam. So sind Sie im Krankenhaus „Privatpatient“. Je nach vereinbartem Leistungsumfang haben Sie Anspruch auf die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Behandlung durch einen Chefarzt.
Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung.
Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen, z.B. für die Unterbringung im Pflegeheim, nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder „einspringen“.
Außerdem ist für alle, die regelmäßig beruflich oder privat ins Ausland reisen, eine Auslandsreisekrankenversicherung dringend zu empfehlen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen geringen Teil der Behandlungskosten im Ausland und es besteht meist auch kein Anspruch auf Rücktransport nach Deutschland.