Tierhalterhaftpflichtversicherungen

Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Das gilt selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen! Also ein muss für jeden Tierbesitzer!

Zu den gängigsten Versicherungen für Tierhalter gehören die Hundehalter-Haftpflichtversicherung und Pferdehalter-Haftpflichtversicherung.

Wir bieten Ihnen mit unserem Online-Vergleichsrechner die Möglichkeit, Preise und Leistungen zu vergleichen. Somit können Sie das für Ihre Bedürfnisse optimale Preis-Leistungsverhältnis ermitteln.

Weitere Informationen zur Tierhalterhaftpflicht

 

Was ist versichert?

Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Hunden bzw. Pferden zu privaten Zwecken. Der Versicherungsschutz besteht nur für die im Vertrag bezeichneten Tiere. Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten, die durch das versicherte Tier verursacht werden und für die der Tierhalter haftet.

 

Zusätzlich versicherbar sind:

  • Mietsachschäden
  • Tierhüterrisiko
  • Flurschäden

Speziell für die Hundehalterhaftpflichtversicherung:

  • Welpen

Speziell für die Pferdehalterhaftpflichtversicherung:

  • Fohlen
  • Deckschäden
  • private Kutschfahrten
  • Reitbeteiligungen
  • unentgeltlicher Verleih (Fremd- und Gastreiter)

 

Was ist nicht versichert?

  • Vorsatz
  • Kernenergie, Krieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung und Verfügung von hoher Hand
  • Gewerbliche Nutzung der Hunde und Pferde (z.B. entgeltlicher Verleih, Reitunterricht, berufliche Teilnahme an Turnieren/Pferderennen)
  • Alle Vermögensschäden, die nicht als Folge eines Sach- oder Personenschadens auftreten.

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Hunderassen (z.B. Rottweiler, Dobermann, Pitbull und weitere Kampfhunde) anfragepflichtig sind!

 

Schadenbeispiele

 

Freilaufender Hund

Bei einem Spaziergang lief ein nicht angeleinter Hund auf ein fremdes Kind zu. Dieses wich erschrocken

zurück, stürzte und verletzte sich am Kopf. Die Eltern nahmen den Hundebesitzer daraufhin wegen Schmerzensgeld und der nötigen Behandlungskosten für die Platzwunde in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 450 € geschätzt.

 

Pferd schlägt aus 

Beim Ausführen einer Stute erschrak das Pferdes aufgrund eines lauten Geräusches und schlug mit dem Huf aus. Unglücklicherweise traf es einen Passanten an der Brust und brach ihm dabei zwei Rippen. Der Geschädigte nahm den Pferdebesitzer in der Folge des Unfalls wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten und Reinigung der Kleidung in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 1.700 € geschätzt.

 

Flurschaden

Ein Pferd brach aus der Koppel aus und verwüstete das Feld des benachbarten Bauern. Der Bauer machte

Schadenersatzansprüche wegen Ernteausfall geltend. Die Schadenhöhe wurde auf 500 € geschätzt.

 

Spaziergang

Bei einem Spaziergang lief ein Hund vor ein entgegenkommendes Fahrrad. Der Radfahrer konnte nicht

mehr rechtzeitig bremsen und stürzte auf die Straße. Dabei erlitt er erhebliche Prellungen sowie mehrere

Rippenbrüche. Der Geschädigte nahm in der Folge den Hundebesitzer wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten, Reparatur des Fahrrades und Ersatz der zerrissenen Kleidung in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 3.500 € geschätzt.

 

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Im Krankheitsfall des Tieres oder bei einem Unfall können hohe Kosten auf den Besitzer zukommen. Damit Ihr Tier jedoch in jedem Fall optimal versorgt werden kann, empfiehlt sich eine Tierkrankenversicherung. Je nach Wert des Tieres, ist auch eine zusätzliche Tierlebensversicherung sinnvoll.